Allgemeine Mietbedingungen

Meraki Sifnos

1. Vertragsparteien

Der Vermieter ist der Eigentümer des Meraki Sifnos,
vertreten durch [Karin Nifantis] und [Vasilios Nifantis), wohnhaft in [8903 Birmensdorf ZH, Schweiz].

Der Mieter ist die in der Buchungsbestätigung genannte Person.
Er handelt im eigenen Namen und ist für alle Mitreisenden gesamtschuldnerisch verantwortlich.

2. Mietobjekt

Gegenstand dieses Mietvertrags ist das Ferienhaus Meraki Sifnos auf der Insel Sifnos (Griechenland), nachfolgend das Mietobjekt genannt.

3. Buchung und Vertragsabschluss

Buchungsanfragen über die Website, per E-Mail oder Telefon sind unverbindlich.
Der Vertrag wird erst wirksam, sobald der Vermieter die Buchung schriftlich bestätigt und die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist.

Mit dieser Bestätigung wird die Buchung verbindlich.

4. Zahlung und Stornierung

  • Anzahlung:
    50 % des Mietbetrags innerhalb von 5 Werktagen nach Buchung.

  • Restzahlung:
    spätestens 60 Tage vor Anreise.

  • Stornierung:

    • bis 60 Tage vor Anreise erstatten wir den gesamten Betrag zurück.

    • Ab 59 Tagen vor Anreise ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich.

5. Mietpreis und Nebenkosten

Der Mietpreis umfasst Strom, Wasser und Internet.
Eine Endreinigungsgebühr von 150 € wird pro Aufenthalt berechnet.

6. Mietzeitraum

Check-in ab 15:00 Uhr, Check-out bis 11:00 Uhr, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Frühere An- oder spätere Abreise sind nach Verfügbarkeit möglich.

7. Nutzung und Pflichten des Mieters

1.       Das Haus und das gesamte Inventar sollen sorgsam genutzt werden. Bitte melde Schäden sofort, damit wir sie zeitnah beheben können.

2.     Das Meraki House steht ausschliesslich für private Ferienaufenthalte zur Verfügung. Eine gewerbliche Nutzung, etwa für Shootings oder Events, ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erlaubt.

3.      Eine Weitervermietung an Dritte ist nicht gestattet.

4.     Haustiere können wir leider nicht aufnehmen.

5.      Im Innenbereich ist Rauchen nicht erlaubt.

6.     Offenes Feuer und Grillen mit Holzkohle ist untersagt.

7.     Der Pool wird auf eigene Verantwortung genutzt. Kinder müssen jederzeit von einer erwachsenen Person beaufsichtigt werden. Es gibt keine Badeaufsicht. Bitte achte auf einen sicheren Umgang im und um den Poolbereich.

8. Rückgabe des Mietobjekts

Das Haus ist besenrein zu hinterlassen.
Bei übermässiger Verschmutzung oder Beschädigung kann der Vermieter Kosten mit der Kaution verrechnen.
Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von 3 Werktagen nach Abreise.

 

9. Haftung und Verantwortlichkeiten

Der Vermieter haftet im Rahmen der jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung des Vermieters für Schäden, Verluste oder Beeinträchtigungen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters beruhen.

Insbesondere übernimmt der Vermieter keine Haftung für:

  • Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände, Bargeld, Wertsachen oder sonstigen Eigentums der Mieter und ihrer Mitreisenden;

  • vorübergehende Unterbrechungen oder Einschränkungen der Strom-, Wasser-, Internet- oder sonstigen Versorgungsleistungen, sofern diese nicht vom Vermieter schuldhaft verursacht wurden;

  • Beeinträchtigungen des Aufenthalts durch Witterungsverhältnisse, Naturereignisse, höhere Gewalt oder behördliche Anordnungen und Einschränkungen;

  • Diebstahl, Einbruch, Vandalismus oder sonstige Handlungen Dritter, soweit diese nicht auf ein schuldhaftes Verhalten des Vermieters zurückzuführen sind;

  • sonstige Ereignisse und Umstände ausserhalb des zumutbaren Einfluss- und Verantwortungsbereichs des Vermieters.

Die Mieter tragen die Verantwortung für ihre persönlichen Gegenstände und Wertsachen während des gesamten Aufenthalts. Deren Mitnahme und Aufbewahrung erfolgt auf eigene Verantwortung.

Die Mieter haften für Schäden am Ferienhaus, dessen Einrichtung, Ausstattung und Inventar, die sie selbst oder ihre Mitreisenden, Besucher oder sonstige von ihnen eingelassene Personen schuldhaft verursachen. Ausgenommen sind die gewöhnliche Abnutzung sowie Schäden, die nicht ihrem Verantwortungsbereich zuzurechnen sind.

Die gesetzlichen Haftungspflichten des Vermieters, insbesondere bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, bleiben unberührt.

Das Grundstück weist naturbedingte Unebenheiten, Felsformationen, Höhenunterschiede, Böschungen, Mauern, Treppen und teilweise steile oder unbefestigte Wege auf.

Die Nutzung der Aussenbereiche und die Bewegung auf dem Grundstück erfordern daher besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht. Dies gilt insbesondere bei Dunkelheit, Nässe und ungünstigen Witterungsverhältnissen.

Die Mieter verpflichten sich, das Grundstück mit angemessener Sorgfalt zu nutzen, Kinder jederzeit zu beaufsichtigen und auf die besonderen örtlichen Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen. Nicht gesicherte oder ausdrücklich als nicht zugänglich gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten werden.

Die Mieter werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Nutzung des natürlichen Geländes ein erhöhtes Risiko von Stolper-, Sturz- und Ausrutschunfällen bestehen kann. Sie bestätigen, diese besonderen Gegebenheiten zur Kenntnis genommen zu haben.

Diese Hinweise und die Übernahme der eigenen Sorgfaltspflicht durch die Mieter lassen die gesetzlichen Haftungspflichten des Vermieters unberührt.

10. Höhere Gewalt

Bei Naturereignissen, Streiks, Pandemien oder anderen Umständen höherer Gewalt kann der Vermieter den Vertrag anpassen oder kündigen.
Eine Schadenersatzpflicht besteht in diesem Fall nicht.

11. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschliesslich zur Abwicklung der Buchung verwendet.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
Mehr Informationen unter Datenschutzerklärung.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für dieses Mietverhältnis gilt ausschliesslich griechisches Recht.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Syros, Griechenland.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Die unwirksame Klausel gilt als durch eine Regelung ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Sinn am nächsten kommt.

Ende der Allgemeinen Mietbedingungen

Stand: Juni 2026